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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt
oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung bitten wir um Überweisung einer Anzahlung. Wenn keine andere Bestellung per Post, Fax oder
Email vorliegt, gilt der Eingang der Anzahlung gleichzeitig als Buchungsbestätigung des Gastes. Sollte die Anzahlung unter Berücksichtigung post- und banküblicher Laufzeiten nicht rechtzeitig eingegangen sein, ist der
Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bestellte Unterkunft anderweitig zu vermieten. Ziffer 4 und 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast
Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
folgenden
Teil des vereinbarten Preises zu zahlen: 95% des Preises bei Ferienwohnungen 80% des Preises bei Übernachtung mit Frühstück
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte
nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, behalten wir uns vor, Ihnen eine andere, in
Grösse und Ausstattung gleichwertige oder grössere Wohnung als angegeben zuzuweisen. Der vereinbarte Preis ändert sich dadurch nicht. Die Angabe einer bestimmten Wohnung in der Bestätigung gilt nicht als ausdrückliche
Vereinbarung.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Emden.
Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis
und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseausfallkostenversicherung. (In jedem Reisebüro innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung möglich).
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